RS Vwgh 1992/1/8 AW 91/12/0033

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Veröffentlicht am 08.01.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versetzung - Ist die Versetzung des als Lehrer tätigen Bf deshalb notwendig, um das bestehende gegenseitige Mißtrauen unter der Lehrerschaft seiner bisherigen Schule abzubauen und wiederum auf der Grundlage einer neuen Vertrauensbasis ein gedeihliches Betriebsklima zu erzielen und dadurch eine entsprechende Erfüllung des Erziehungsauftrages und Ausbildungsauftrages zu gewährleisten, so stellen diese Umstände zwingende öffentliche Interessen dar, die dem Antrag des Bf nach § 30 Abs 2 VwGG entgegenstehen. Eine Interessenabewägung war daher nicht vorzunehmen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1991120033.A03

Im RIS seit

08.01.1992

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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