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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §19;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Versetzung - Ist die Versetzung des als Lehrer tätigen Bf deshalb notwendig, um das bestehende gegenseitige Mißtrauen unter der Lehrerschaft seiner bisherigen Schule abzubauen und wiederum auf der Grundlage einer neuen Vertrauensbasis ein gedeihliches Betriebsklima zu erzielen und dadurch eine entsprechende Erfüllung des Erziehungsauftrages und Ausbildungsauftrages zu gewährleisten, so stellen diese Umstände zwingende öffentliche Interessen dar, die dem Antrag des Bf nach § 30 Abs 2 VwGG entgegenstehen. Eine Interessenabewägung war daher nicht vorzunehmen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete Beamten-DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1991120033.A03Im RIS seit
08.01.1992Zuletzt aktualisiert am
06.04.2010