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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §80;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten gemäß § 9 und § 80 BAO - Die Behauptung, der Beschwerdeführer müsse ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit einer langfristigen Bindung seines Sparvermögens ohne Verzinsung und mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen, reicht nach der stRSp des VwGH (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage, Seiten 281 und 282) für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht aus.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1991140040.A01Im RIS seit
09.01.1992