RS Vwgh 1992/1/13 91/19/0234

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Veröffentlicht am 13.01.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
StGB §75;

Rechtssatz

Wurde der Fremde in seinem Heimatstaat dem von ihm vorgelegten Strafregistervermerk "Vergehen des vorsätzlichen Mordes" zufolge wegen einer Vorsatztat gegen Leib und Leben verurteilt, so liegt eine "bestimmte Tatsache" iSd § 3 Abs 1 FrPolG idF 1987/575 vor, welche die Annahme rechtfertigt, daß der Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190234.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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