RS Vwgh 1992/1/13 91/19/0347

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Veröffentlicht am 13.01.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/19/0174 B 14. Mai 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde gegen ein und denselben Bescheid Beschwerde sowohl beim VwGH als auch beim VfGH eingebracht, dann ist die vom VfGH gem Art 144 Abs 3 B-VG an den VwGH abgetretene Beschwerde mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung infolge Erschöpfung des Beschwerderechtes zurückzuweisen (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, S 450).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mehrfache Beschwerdeführung Abtretung vom VfGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190347.X01

Im RIS seit

13.01.1992

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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