RS Vwgh 1992/1/13 91/19/0039

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Veröffentlicht am 13.01.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §6 Abs2;
FrPolG 1954 §8;
VwGG §52 Abs1;

Rechtssatz

Wird mit dem angefochtenen Bescheid im Spruchpunkt 1 gem § 8 FrPolG der Antrag auf Aufhebung des Aufenthaltsverbotes und im Spruchpunkt 2 gem § 6 Abs 2 FrPolG der Antrag auf Erteilung eines Vollstreckungsaufschubes abgewiesen, so liegt ein Fall des § 52 Abs 1 VwGG nicht vor, weil mit der Beschwerde nur ein Bescheid angefochten wurde, auch wenn dieser zwei trennbare Spruchteile enthält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190039.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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