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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Die Überweisung eines Geldbetrages stellt einen Erfüllungsakt hinsichtlich des schon seit der Eheschließung bestehenden Heiratsgutanspruches dar. Der Umstand, daß das Heiratsgut erst später gefordert wird, ist dabei unmaßgeblich (Hinweis E 21.11.1991, 91/13/0071).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989140079.X03Im RIS seit
14.01.1992