RS Vwgh 1992/1/14 91/14/0204

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Veröffentlicht am 14.01.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;

Rechtssatz

Ausführungen zur Abgrenzung zwischen der Tätigkeit eines Restaurators und der künstlerischen Tätigkeit der Ergänzung eines unvollständigen oder vollständig bzw überwiegend zerstörten Kunstwerkes. Die Orientierung am Geist des zu ergänzenden Kunstwerkes schließt ein Ergänzungskunstwerk nicht aus. Ob ein solches vorliegt, ist nach den allgmeinen Kriterien für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeit zu entscheiden (Hinweis E 15.12.1987, 86/14/0041, 0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140204.X01

Im RIS seit

14.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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