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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen zur Abgrenzung zwischen der Tätigkeit eines Restaurators und der künstlerischen Tätigkeit der Ergänzung eines unvollständigen oder vollständig bzw überwiegend zerstörten Kunstwerkes. Die Orientierung am Geist des zu ergänzenden Kunstwerkes schließt ein Ergänzungskunstwerk nicht aus. Ob ein solches vorliegt, ist nach den allgmeinen Kriterien für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeit zu entscheiden (Hinweis E 15.12.1987, 86/14/0041, 0078).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140204.X01Im RIS seit
14.01.1992