RS Vwgh 1992/1/14 91/14/0243

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs3;

Rechtssatz

Rechtliche und sittliche Gründe nach § 34 Abs 3 EStG 1972 entspringen aus dem Verhältnis des Steuerpflichtigen zu anderen Personen, wie etwa Verbindlichkeiten, die im Familienrecht ihre Wurzeln haben (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 34 Abs 3 EStG 1988, Textziffer 4 und 5).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140243.X02

Im RIS seit

14.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten