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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung von außergewöhnlichen bzw in ihrer Entstehung und ihrem Verlauf nicht üblichen und nicht zu vermutenden Sachverhalten trifft den Abgabepflichtigen ungeachtet des Amtswegigkeitsgrundsatzes eine erhöhte Mitwirkungspflicht (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch S 269 f; E 5.11.1991, 91/14/0049).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140178.X03Im RIS seit
14.01.1992