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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 1Stammrechtssatz
Bei einer außergewöhnlichen Belastung muß der Aufwand nicht nur zwangsläufig erwachsen; er darf auch nicht willkürlich in ein anderes Kalenderjahr verlagert werden als jenes, in dem die Zahlung zu leisten gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989140079.X01Im RIS seit
14.01.1992