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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Unangemessenheit und Unüblichkeit von Aufwendungen kann ein Indiz dafür sein, daß diese Aufwendungen nicht betrieblich, sondern privat veranlaßt sind (Hinweis Doralt, Kommentar zum EStG, § 4 Textziffer 242).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140178.X01Im RIS seit
14.01.1992