Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs3;Rechtssatz
Unter tatsächlichen Gründen, die zu einer Abziehung als außergewöhnliche Belastung führen, sind nur Gründe zu verstehen, die in der Person des Abgabepflichtigen gelegen sind und ihn selbst unmittelbar betreffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140243.X01Im RIS seit
14.01.1992