RS Vwgh 1992/1/14 91/14/0243

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Veröffentlicht am 14.01.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs3;

Rechtssatz

Unter tatsächlichen Gründen, die zu einer Abziehung als außergewöhnliche Belastung führen, sind nur Gründe zu verstehen, die in der Person des Abgabepflichtigen gelegen sind und ihn selbst unmittelbar betreffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140243.X01

Im RIS seit

14.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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