RS Vwgh 1992/1/15 91/12/0139

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Veröffentlicht am 15.01.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §55 Abs1;
GehG 1956 §20 Abs1;
GehG 1956 §20b;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage eines dem Beamten entstehenden dienstlich bedingten Mehraufwandes ist von seinem zulässig gewählten Wohnsitz auszugehen. Die Abgeltung eines solchen Mehraufwandes kann nicht als Begünstigung iSd

§ 55 Abs 1 BDG 1979 verstanden werden, weil vom Wortlaut ausgehend unter einer "Begünstigung" eher ein Entgegenkommen in Angelegenheiten des Dienstbetriebes zu verstehen ist und dieser Regelung jedenfalls nicht die Bedeutung zukommen kann, aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Ansprüche auszusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120139.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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