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L24003 Gemeindebedienstete NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Hat durch die Abberufung von der Funktion eines leitenden Arztes weder ein Wechsel in der Verwendungsgruppe, im Dienstzweig noch in der Dienstklasse stattgefunden, liegt keine Ernennung iSd § 17 NÖ GdBDO vor; vielmehr ist diese Personalmaßnahme in Form einer Weisung zu treffen. Da die Entstehung und der Bestand des Rechtes auf Führung des Amtstitels "Direktor des a.Ö. Krankenhauses ..."
von der Dauer der Funktion abhängt, bedarf es nach der NÖ GdBDO keines Bescheides zur Begründung oder Beendigung dieses Rechtes.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter WeisungenAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986120254.X06Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
17.02.2010