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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Ausf dazu, daß im Beschwerdefall der Lohnschlächter dadurch, daß er Abfallfleisch, welches er nach dem ihm erteilten Auftrag der Tierkörperverwertung zuzuführen gehabt hätte, zu seinem eigenen Vorteil durch Verkauf an verschiedene Fleischhauer in den Verkehr gebracht hat, gegen seine Amtspflicht verstoßen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991090175.X01Im RIS seit
11.07.2001