RS Vwgh 1992/1/16 91/09/0175

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Veröffentlicht am 16.01.1992
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L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs2;
DO Wr 1966 §19 Abs1;
DO Wr 1966 §19 Abs2;
DO Wr 1966 §76 Abs1;
DO Wr 1966 §76 Abs2;
DO Wr 1966 §76 Abs4;

Rechtssatz

Ausf dazu, daß im Beschwerdefall der Lohnschlächter dadurch, daß er Abfallfleisch, welches er nach dem ihm erteilten Auftrag der Tierkörperverwertung zuzuführen gehabt hätte, zu seinem eigenen Vorteil durch Verkauf an verschiedene Fleischhauer in den Verkehr gebracht hat, gegen seine Amtspflicht verstoßen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991090175.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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