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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
AVG §8;Rechtssatz
Parteistellung kann nur in einem oder in mehreren bestimmten Verwaltungsverfahren bestehen. Ein diesen erforderlichen Bezug nicht herstellender Antrag ist unzulässig.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170239.X01Im RIS seit
17.01.1992Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008