RS Vwgh 1992/1/17 89/17/0239

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Veröffentlicht am 17.01.1992
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
InvFG 1963 §21 Abs3;

Rechtssatz

Parteistellung kann nur in einem oder in mehreren bestimmten Verwaltungsverfahren bestehen. Ein diesen erforderlichen Bezug nicht herstellender Antrag ist unzulässig.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170239.X01

Im RIS seit

17.01.1992

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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