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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §5 Abs3;Rechtssatz
Beim Vollstreckungsauftrag handelt es sich um einen Auftrag der Abgabenbehörde an den Vollstrecker zur Vornahme einer Vollstreckung, also um einen behördeninternen, nicht normativen Rechtsakt. Durch die bloße Aushändigung des Vollstreckungsauftrages an eine Partei des Abgabenvollstreckungsverfahrens ändert sich an der Rechtsnatur des Vollstreckungsauftrages nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991170100.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
22.10.2010