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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §195;Rechtssatz
Die ausdrücklich auch für den Fall, daß Meßbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind, normierte Bindung an den Spruch solcher Bescheide schließt es aus, daß die die Grundsteuer festsetzende Behörde bei der Grundsteuerfestsetzung eine andere Beurteilung zugrunde legt als jene, die im vorangegangenen Meßbescheid zum Ausdruck kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150134.X01Im RIS seit
20.01.1992