RS Vwgh 1992/1/20 91/15/0134

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Veröffentlicht am 20.01.1992
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

BAO §195;
BAO §252 Abs2;
GrStG §18 Abs1;
GrStG §28;
LAO Wr 1962 §147a Abs1;
LAO Wr 1962 §197;

Rechtssatz

Die ausdrücklich auch für den Fall, daß Meßbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind, normierte Bindung an den Spruch solcher Bescheide schließt es aus, daß die die Grundsteuer festsetzende Behörde bei der Grundsteuerfestsetzung eine andere Beurteilung zugrunde legt als jene, die im vorangegangenen Meßbescheid zum Ausdruck kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150134.X01

Im RIS seit

20.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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