RS Vwgh 1992/1/20 91/19/0326

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Veröffentlicht am 20.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §19 Abs1;
AVG §19 Abs2;

Beachte

Nachstehende Beschwerde wurde im gleichen Sinne erledigt Am 20.2.1992 91/19/0339;

Rechtssatz

Ein Ladungsbescheid, der - anders als eine in derselben Rechtssache von der Beh ebenfalls zugestellte einfache Ladung - der Partei die Entsendung eines Vertreters freistellt, kann zu keiner Rechtsverletzung führen.

Schlagworte

Vertretungsbefugter physische Person Eigenberechtigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190326.X02

Im RIS seit

17.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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