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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
ABGB §983;Rechtssatz
Im allgemeinen verwirklicht die Zuzählung eines (ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung gewährten) Darlehens, das keinen Anspruch auf ertragsabhängige Vergütung begründet, auch dann nicht den Tatbestand des § 6 Abs 1 Z 3 KVG, wenn der Darlehensgeber zugleich Gesellschafter ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150074.X05Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2010