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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Weist der Fremde noch nicht getilgte rechtskräftige gerichtliche Verurteilungen wegen auf der gleichen schädlichen Neigung beruhender strafbarer Handlungen auf, so ist der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 1 zweiter Fall FrPolG erfüllt. Dabei bedarf es genauerer Feststellungen über den den Verurteilungen jeweils zugrundeliegenden Sachverhalt durch die Beh nicht.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Verhältnis Gericht Verwaltungsbehörde Verhältnis Gericht - VerwaltungsbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190310.X02Im RIS seit
11.07.2001