RS Vwgh 1992/1/20 91/19/0310

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Veröffentlicht am 20.01.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Weist der Fremde noch nicht getilgte rechtskräftige gerichtliche Verurteilungen wegen auf der gleichen schädlichen Neigung beruhender strafbarer Handlungen auf, so ist der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 1 zweiter Fall FrPolG erfüllt. Dabei bedarf es genauerer Feststellungen über den den Verurteilungen jeweils zugrundeliegenden Sachverhalt durch die Beh nicht.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Verhältnis Gericht Verwaltungsbehörde Verhältnis Gericht - Verwaltungsbehörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190310.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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