RS Vwgh 1992/1/20 90/15/0074

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Veröffentlicht am 20.01.1992
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
21/02 Aktienrecht
21/03 GesmbH-Recht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

AktG 1965 §1;
GmbHG §75;
KVG 1934 §6 Abs2;

Rechtssatz

Denkbar ist, daß ein und dieselbe Person Gesellschafter ist und eine gesellschafterähnliche Stellung einnimmt (Hinweis Egly-Klenk, Gesellschaftsteuer Kommentar 4, Randziffer 330).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150074.X04

Im RIS seit

07.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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