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21/01 HandelsrechtNorm
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;Rechtssatz
Steht dem Treuhänder eines Kommanditanteiles ein Anspruch auf Schadloshaltung und Klagloshaltung bezüglich aller aus der Begründung, Ausübung und aus der Aufgabe des Gesellschaftsverhältnisses erwachsenden Verbindlichkeiten und Aufwendungen gegen den Treugeber zu, so kann durch den Wegfall von Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis anläßlich der Rückübertragung des (hier: ein negatives Kapitalkonto aufweisenden) Kommanditanteiles vom Treuhänder auf den Treugeber eine gemäß dem E vom 18.11.1991, 90/15/0097, als Entgelt iSd § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG zu qualifizierende Vermögensentlastung nicht eintreten, weil gleichzeitig mit einem solchen Wegfall auch der aus dem Treuhandverhältnis resultierende Anspruch auf Schadloshaltung und Klagloshaltung durch den Treugeber erloschen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150139.X03Im RIS seit
14.01.2002