Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde wurde im gleichen Sinne erledigt Am 20.2.1992 91/19/0339;Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, ob zur Erreichung des mit der Ladung verfolgten Zweckes ein Erscheinen des Geladenen nötig ist, oder ob dieser Zweck auf auf andere Weise erreicht werden kann, obliegt allein der Beh und nicht auch der Partei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190326.X03Im RIS seit
17.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.09.2008