RS Vwgh 1992/1/20 91/19/0326

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Veröffentlicht am 20.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs1;
AVG §19 Abs2;

Beachte

Nachstehende Beschwerde wurde im gleichen Sinne erledigt Am 20.2.1992 91/19/0339;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Frage, ob zur Erreichung des mit der Ladung verfolgten Zweckes ein Erscheinen des Geladenen nötig ist, oder ob dieser Zweck auf auf andere Weise erreicht werden kann, obliegt allein der Beh und nicht auch der Partei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190326.X03

Im RIS seit

17.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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