RS Vwgh 1992/1/21 88/07/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §142 Abs1;
WRG 1959 §32;

Rechtssatz

§ 32 WRG ist nicht auf erst nach seiner Schaffung entstandene Einwirkungen abgestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988070129.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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