RS Vwgh 1992/1/21 90/08/0032

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Veröffentlicht am 21.01.1992
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500;
ASVG §502 Abs1;

Rechtssatz

Eine Begünstigung wegen Arbeitslosigkeit aus Gründen der Abstammung ist - ebenso wie eine solche wegen Auswanderung aus Gründen der Abstammung - erst ab 13. März 1938 möglich (Hinweis E 10.6.1987, 86/08/0064).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080032.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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