RS Vwgh 1992/1/21 88/07/0057

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Veröffentlicht am 21.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/01/0140 E 23. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat schon wiederholt ausgeführt, dass die Behörden des Verwaltungsverfahrens nicht verhalten sind, der Beschwerdeführerin Unterweisungen zu erteilen, wie sie ihr Vorbringen zu gestalten haben, damit ihrem Antrag allenfalls stattgegeben werden könnte. (Hinweis auf E vom 11.4.1984, 83/01/0312)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988070057.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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