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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ArbVG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/18 90/08/0128 7 (hier: "hiebei kann die Gewinnerzielungsabsicht fehlen")Stammrechtssatz
Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft iSd § 5 Abs 1 LAG (in Verbindung mit dem arbeitsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff) liegt vor, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft allein oder mit Arbeitskräften mit Hilfe technischer oder immaterieller Mittel die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989080285.X01Im RIS seit
21.01.1992Zuletzt aktualisiert am
22.04.2009