RS Vwgh 1992/1/21 89/08/0285

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Veröffentlicht am 21.01.1992
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ArbVG §34 Abs1;
BSVG §2 Abs1 Z1;
LAG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/18 90/08/0128 7 (hier: "hiebei kann die Gewinnerzielungsabsicht fehlen")

Stammrechtssatz

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft iSd § 5 Abs 1 LAG (in Verbindung mit dem arbeitsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff) liegt vor, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft allein oder mit Arbeitskräften mit Hilfe technischer oder immaterieller Mittel die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989080285.X01

Im RIS seit

21.01.1992

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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