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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §502 idF 1987/609;Rechtssatz
Bei einer aufgrund geänderter Rechtslage ermöglichten neuerlichen Sachentscheidung ist eine Bindung an Tatbestandsvoraussetzungen eines - wenn auch rechtskräftigen - Bescheides bereits dann jedenfalls ausgeschlossen, wenn diese Tatbestandsvoraussetzungen nicht im Spruch dieses Bescheides enthalten waren (Hinweis E 16.1.1990, 89/08/0163).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990080032.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.08.2012