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L85004 Straßen OberösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Da es sich beim straßenbaurechtlichen Bewilligungverfahren um ein vom Enteignungsverfahren schon hinsichtlich der Zuständigkeit der zur Entscheidung berufenen Behörden verschiedenes Verwaltungsverfahren handelt, § 44 des Eisenbahnenteignungsgesetzes aber nur auf das Enteignungsverfahren Bezug hat, kommt eine Anwendung der genannten Bestimmung auf das straßenbaurechtliche Bewilligungsverfahren nicht in Betracht.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989050152.X06Im RIS seit
11.07.2001