Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §32 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0715/60 E 25. Mai 1961 VwSlg 5575 A/1961 RS 2Stammrechtssatz
Als strafbarer Täter iSd in § 32 Abs 1 WRG enthaltenen Verbotes kann nur jene Person in Betracht kommen, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer vornimmt oder durch eine andere Personen vornehmen lässt, obwohl sie zur vorausgehenden Einholung einer Bewilligung verpflichtet gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988070129.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.07.2009