RS Vwgh 1992/1/21 88/07/0129

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Veröffentlicht am 21.01.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0715/60 E 25. Mai 1961 VwSlg 5575 A/1961 RS 2

Stammrechtssatz

Als strafbarer Täter iSd in § 32 Abs 1 WRG enthaltenen Verbotes kann nur jene Person in Betracht kommen, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer vornimmt oder durch eine andere Personen vornehmen lässt, obwohl sie zur vorausgehenden Einholung einer Bewilligung verpflichtet gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988070129.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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