RS Vwgh 1992/1/21 90/08/0032

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Veröffentlicht am 21.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs1 idF 1987/609;
ASVG §502 Abs7 idF 1987/609;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Änderungen von § 502 Abs 1 und Abs 7 ASVG durch die 44te ASVG-Novelle (BGBl 1987/609) steht einer neuerlichen Entscheidung über die Anerkennung von Schulbesuchszeiten als Beitragszeiten oder Ersatzzeiten das Verfahrenshindernis der "entschiedenen Sache" nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080032.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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