RS Vwgh 1992/1/21 89/08/0285

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Veröffentlicht am 21.01.1992
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
LAG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ob die Aufarbeitung von Schadholz aus einer - für eine betrieblich forstwirtschaftliche Nutzung vorauszusetzenden - betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit geschieht, hängt vom Ausmaß der aufgearbeiteten Schadhölzer und der durchgeführten Aufforstung, der Art der Verwertung und der Durchführung der Aufforstungen sowie der grundsätzlichen Eignung des Waldes (nach Lage und Art) zur nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung ab (Hinweis E 23.5.1985, 83/08/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989080285.X05

Im RIS seit

21.01.1992

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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