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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art, nicht bloß Sachen (körperliche Gegenstände), sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130242.X01Im RIS seit
11.07.2001