Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/01/22 91/13/0114 1Stammrechtssatz
Bei der Gewinnermittlung iSd § 4 Abs 3 EStG 1972 sind grundsätzlich auch Anzahlungen und Vorauszahlungen, die im jeweiligen Kalenderjahr geleistet werden, als Betriebsausgaben abzusetzen. Dabei muß aber im Zeitpunkt der Leistung ernstlich damit gerechnet werden, daß der die Betriebsausgabeneigenschaft begründende Zusammenhang gegeben ist
(Hinweis E 26.6.1990, 89/14/0257).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130160.X01Im RIS seit
14.01.2002