RS Vwgh 1992/1/22 90/13/0237

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Veröffentlicht am 22.01.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §166;

Rechtssatz

Die AbgBeh darf ihre Tatsachenfeststellungen auf die den AbgPfl verurteilenden strafgerichtlichen Erkenntnisse nur dann stützen, wenn sie gleichzeitig dartut, daß diese Urteile nicht auf Beweisergebnissen beruhen, die im Verfahren zur Abgabenfestsetzung zu verwerten der Beh auf Grund eines allenfalls wirksam begründeten Beweisverwertungsverbotes verwehrt ist.

Schlagworte

Beweisverwertungsverbot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130237.X02

Im RIS seit

24.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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