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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die AbgBeh darf ihre Tatsachenfeststellungen auf die den AbgPfl verurteilenden strafgerichtlichen Erkenntnisse nur dann stützen, wenn sie gleichzeitig dartut, daß diese Urteile nicht auf Beweisergebnissen beruhen, die im Verfahren zur Abgabenfestsetzung zu verwerten der Beh auf Grund eines allenfalls wirksam begründeten Beweisverwertungsverbotes verwehrt ist.
Schlagworte
BeweisverwertungsverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130237.X02Im RIS seit
24.07.2001