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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Ausf zum Inhalt des Begriffes "Wirtschaftsgut" auf dem Gebiete der Software; einerseits Software als das geheimzuhaltende Entwicklungsprodukt, das durch Vergabe von Lizenzrechten an Anwender vermarktet wird, andererseits die Verwendung der Software durch den lizenzberechtigten Anwender
(Hinweis E 18.9.1991, 88/13/0206).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130242.X02Im RIS seit
11.07.2001