RS Vwgh 1992/1/22 90/13/0242

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Veröffentlicht am 22.01.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §6;
InvestPrämG §2 Abs2;
InvestPrämG §8;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausf zum Inhalt des Begriffes "Wirtschaftsgut" auf dem Gebiete der Software; einerseits Software als das geheimzuhaltende Entwicklungsprodukt, das durch Vergabe von Lizenzrechten an Anwender vermarktet wird, andererseits die Verwendung der Software durch den lizenzberechtigten Anwender

(Hinweis E 18.9.1991, 88/13/0206).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130242.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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