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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1053;Rechtssatz
Zur Lösung der Tatfrage, ob im Beschwerdefall die Einigung über Ware und Preis hinsichtlich des kaufvertragsgegenständlichen Grundstücks bereits das noch zu revitalisierende und aufzustockende Haus mitumfaßt hatte oder nicht, ist eine Beurteilung gemäß § 21 Abs 1 BAO durchaus gestattet (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0040).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160154.X01Im RIS seit
23.01.1992