RS Vwgh 1992/1/23 91/06/0194

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Veröffentlicht am 23.01.1992
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
VwGG §34 Abs2 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0272/69 E 9. September 1969 RS 2(hier: unrichtige Darstellung des Verlaufes der neuen Stützmauer im Lageplan im Falle des Antrages auf nachträgliche Baubewilligung).

Stammrechtssatz

In materieller Beziehung fehlerhafte Eingaben sind nicht nach den Bestimmungen des § 13 Abs 3 AVG 1950 wie Formgebrechen zu behandeln.

Schlagworte

MängelbehebungFormgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991060194.X04

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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