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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art129a;Rechtssatz
Der Ausspruch einer Geldleistungsverpflichtung nach § 4 Abs 2 VVG fällt nicht in den sogenannten Kernbereich des Art 6 MRK, sodaß die nachprüfende Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öff Rechts eine ausreichende Überprüfung des Verwaltungshandelns gewährleistet.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100014.X02Im RIS seit
11.07.2001