RS Vwgh 1992/1/27 91/10/0011

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Veröffentlicht am 27.01.1992
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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
NatSchG NÖ 1977 §25 Abs1;
NatSchG NÖ 1977 §6 Abs2;
NatSchG NÖ 1977 §6 Abs4;

Rechtssatz

Bei der Versagung der naturschutzbehördlichen Bewilligung einer Anlage einerseits und beim Auftrag zu ihrer Entfernung sowie zur Wiederherstellung des früheren Zustandes anderseits handelt es sich um zwei voneinander trennbare Absprüche, weil sie zwei verschiedene Angelegenheiten iSd § 59 Abs 1 AVG zum Gegenstand haben.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100011.X01

Im RIS seit

27.01.1992

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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