RS Vwgh 1992/1/28 90/07/0099

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/07/0102 E 28. Februar 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gegenstand des Überprüfungsverfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses abschließenden Bescheides die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung ist, kann mit Einwendungen in diesem Verfahren nur die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit dem bewilligten Projekt geltend gemacht werden (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990070099.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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