RS Vwgh 1992/1/28 91/07/0012

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Bringt der Sohn des Berufungswerbers der Berufungsbehörde im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis, daß sein Vater verstorben und er als alleiniger und bereits eingeantworteter Erbe in die Rechtsstellung seines Vaters eingetreten und nunmehr in dieser Eigenschaft Fischereiberechtigter sei, und wird der Berufungsbescheid versehentlich dem Sohn als (ehemaligen) Vertreter seines verstorbenen Vaters zugestellt, so ändert dies nichts daran, daß der Sohn im Zuge des Berufungsverfahrens die Stellung einer Partei erlangte.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991070012.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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