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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Bringt der Sohn des Berufungswerbers der Berufungsbehörde im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis, daß sein Vater verstorben und er als alleiniger und bereits eingeantworteter Erbe in die Rechtsstellung seines Vaters eingetreten und nunmehr in dieser Eigenschaft Fischereiberechtigter sei, und wird der Berufungsbescheid versehentlich dem Sohn als (ehemaligen) Vertreter seines verstorbenen Vaters zugestellt, so ändert dies nichts daran, daß der Sohn im Zuge des Berufungsverfahrens die Stellung einer Partei erlangte.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991070012.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2015