RS Vwgh 1992/1/28 90/07/0099

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Im Kollaudierungsverfahren kann weder das Konsensprojekt bekämpft werden, noch können Einwendungen, die sich gegen den Bewilligungsbescheid richten, mit Aussicht auf Erfolg vorgebracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990070099.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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