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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §41 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/07/0140 E 23. Oktober 1990 RS 1Stammrechtssatz
Dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid kommt auch gegenüber der übergangenen Partei Rechtskraftwirkung zu, wobei gegen § 107 Abs 2 WRG verfassungsgesetzliche Bedenken nicht bestehen (Hinweis E 13.6.1989, 89/07/0091). Aus welchem Grund eine Partei in diesem Zusammenhang übergangen wurde, ist nach dem Gesetz nicht erheblich.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991070141.X01Im RIS seit
03.12.2001