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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0230 1Stammrechtssatz
Um eine verfassungskonforme Gleichbehandlung von Zulassungswerbern und Nachsichtswerbern zu garantieren, ist bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs 6 GewO 1973 inhaltlich dergestalt auf die Zulassungsvoraussetzungen abzustellen, daß an Hand dieser die Frage zu prüfen ist, ob nach dem Bildungsgang und der bisherigen Tätigkeit des Nachsichtswerbers eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung erwartet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040207.X01Im RIS seit
28.01.1992