RS Vwgh 1992/1/28 91/04/0207

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art7 Abs1;
GewO 1973 §28 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0230 1

Stammrechtssatz

Um eine verfassungskonforme Gleichbehandlung von Zulassungswerbern und Nachsichtswerbern zu garantieren, ist bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs 6 GewO 1973 inhaltlich dergestalt auf die Zulassungsvoraussetzungen abzustellen, daß an Hand dieser die Frage zu prüfen ist, ob nach dem Bildungsgang und der bisherigen Tätigkeit des Nachsichtswerbers eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung erwartet werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040207.X01

Im RIS seit

28.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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