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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §38 Abs1;Rechtssatz
Von der in Ansehung gewerblicher Betriebsanlagen unter den bezeichneten Voraussetzungen bestehenden Genehmigungspflicht ist der Umfang der auf Grund der Anmeldung eines Anmeldungsgewerbes oder der Erteilung einer Konzession erlangten Gewerbeberechtigung zu unterscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040239.X02Im RIS seit
28.01.1992