RS Vwgh 1992/1/28 91/04/0202

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Fehlte es an der in § 10 AVG festgelegten Form der Bevollmächtigung, so bestand keine gesetzliche Grundlage für die Zustellung des erstbehördlichen Bescheides an den im weiteren Verfahren ausgewiesenen Vertreter des Bf (Hinweis E 13.2.1967, 1632/66, VwSlg 7081 A/1967).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung nachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040202.X01

Im RIS seit

28.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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