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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §23 Abs2;Rechtssatz
Erfolgt die Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung), kann der Abgabepflichtige keinen Zweifel am Entstehen der Steuerschuld haben. Ob auch seinem steuerlichen Vertreter hiebei eine Sorfaltsverletzung vorzuwerfen wäre, oder ob dieser wegen der Ist-Besteuerung annehmen kann, daß die strittigen Beträge bereits in den Vorjahren versteuert worden sind, kann am Verschulden des Abgabepflichtigen nichts ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140225.X01Im RIS seit
28.01.1992