RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0070

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Veröffentlicht am 29.01.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Der Bf ist dadurch, daß im Spruch des den Wiedereinsetzungsantrag abweisenden Bescheides nicht zugleich über den verspätet eingebrachten Einspruch abgesprochen wurde, in seinen Rechten nicht verletzt worden.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020070.X02

Im RIS seit

29.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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