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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Der Bf ist dadurch, daß im Spruch des den Wiedereinsetzungsantrag abweisenden Bescheides nicht zugleich über den verspätet eingebrachten Einspruch abgesprochen wurde, in seinen Rechten nicht verletzt worden.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020070.X02Im RIS seit
29.01.1992